Herzlich Willkommen bei der Ältesten Warenbörse Deutschlands.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Rheinischen Warenbörse
Die Gründung der Rheinischen Warenbörse geht auf das Jahr 1553 zurück, damit ist unsere Börse die älteste deutsche Warenbörse.
„Eine Warenbörse – auch Produktenbörse genannt – ist eine Börse, an der fungible Sachgüter wie Rohstoffe, landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Nahrungsmittel (englisch Commodities) gehandelt werden. Dabei handelt es sich üblicherweise um Agrar- und Industrierohstoffe, Mineralien sowie andere Naturprodukte, nicht aber um industrielle Erzeugnisse.“
Diese ursprüngliche Rolle als Handelsplatz ist immer noch der Kern der Rheinischen Warenbörse e.V. Auch wenn sich der Handel heute anders gestaltet als noch vor ein paar Jahrzehnten, so spielt die Warenbörse heute im Bereich der Preisfindung bei Getreide- und Futtermitteln sowie bei der Eiernotierung eine wichtige Rolle für Erzeuger, Händler und der verarbeitenden Industrie entlang der Rheinschiene und dem benachbartem Ausland.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der unserer Warenbörse zuteilwird, ist die Durchführung von Schiedsgerichten. Das Schiedsgerichtsverfahren ist geregelt in der Schiedsgerichtsordnung. Anders als bei Amts- und Landgerichten besteht kein Anwaltszwang. Das Schiedsgericht wird durch fachkundige Kaufleute und einem durch den Vorstand der Börse bestellten Juristen besetzt. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind verbindlich und allgemein rechtsgültig.
Neben diesen beiden Feldern bietet die Rheinische Warenbörse e.V. ihren Mitgliedern die Möglichkeit, sich bei regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen untereinander zu vernetzten und über die aktuellen Marktentwicklungen zu informieren.
Eine überregional wichtige Veranstaltung ist der jährlich stattfindende „Westdeutsche Börsentag“ zu dem wir Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet und aus dem europäischen Ausland begrüßen können.